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Energieausweis


Der schnelle Weg in Chemnitz zum 
Energieausweis /Energiepass


In 48 Stunden zum Energieausweis/Energiepass rechtskonform nach GEG 2020


  ©Reimer-Pixelvario - Fotolia.com | #70974138 |
Immobilien Swetlana Schindler vermittelt Ihnen einen Energieausweis/Energiepass für
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in Chemnitz und Umgebung. Die Vermittlung ist unabhängig von einem Maklerauftrag.
Ja, ich benötige einen Energieausweis/Energiepass

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)


Was ist das neue Gebäudeenergiegesetz?

Das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG genannt, löst zum 01.11.2020 das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Mit dem Inkraftreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes wurden auch die Regelungen zum Energieauweis erneuert. Neu ist unter anderem, dass der Energieausweis nun nicht mehr nur durch den Vermieter bzw. Verkäufer dem Interessenten vorgelegt werden muss, sondern auch der Makler zur Vorlage des Ausweises verpflichtet ist.

Zuwiderhandlungen werden mit einem Busgeld geahndet.


Was folgt aus der Neuregelung?

Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss jede Vermarktung von Wohnimmobilien (Ausnahme: Gebäudedenkmäler) nun unter Angabe festgelegter Energiekennwerte erfolgen. Daran ändert sich auch nach dem neuen GEG nichts.



Die Energieklassen reichen von A+ bis H und sollen neben dem Zahlenwert und der Farbmarkierung eine schnelle und übersichtliche Aussage im Energieausweis/Energiepass ermöglichen. 


Pflichtangaben gemäß § 87 (1) GEG

Bei der Vermarktung von Immobilien (Verkauf und Vermietung) sind auch nach dem GEG Veröffentlichungen in jeder Form kennzeichnungspflichtig – sei es in der Zeitung, im Internet, im Schaufenster oder beispielsweise auf dem Bauschild.


Die Pflichtangaben sind dem Energieausweis zu entnehmen.


Welche Auswirkungen hat die Unterlassung von Pflichtangaben?

Der Verkäufer beziehungsweise Vermieter ist in der Pflicht, auch wenn ein Immobilienmakler mit dem Inserat beauftragt wurde, dass in der Immobilienanzeige die Pflichtangaben enthalten und korrekt angegeben sind. Andernfalls wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 


Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Auch nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz gibt es weiterhin 2 Varianten des Energieausweises. 

Bedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis beinhaltet zahlreiche bauphysikalische Informationen unter standardisierten Rahmenbedingungen wie Beschaffenheit von Fenstern, Baumaterialien oder Dämmstoffen. Auch Art und Baujahr der Heizung und Warmwasseraufbereitung werden erfasst. Die ermittelten Kennwerte werden nicht vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst. Durch den Bezug auf die

vorhandene Bausubstanz werden Modernisierungsempfehlungen gestellt, die konkret auf Schwachstellen des Gebäudes hinweisen können.


Neu im GEG ist, dass im Bedarfsausweis zusätzlich zu den bekannten Angaben nach der früheren EnEV die sich aus dem Jahres-Primärenergiebedarf ergebenden Treibhausgasemissionen angegeben werden müssen. (Kohlendioxidemission in Kilogramm pro Jahr und Quadratmeter der Gebäudenutzfläche)


Weiterführende Links (Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat) 

Verbrauchsausweis 

Der Energieverbrauchsausweis ist eine kostengünstige und einfache Variante des Energieausweises. Er dokumentiert das Heiz- und Wasserverhalten oder andere Verbrauchsdaten eines Bewohners, die über die letzten drei Jahre ermittelt werden. Daraus ergibt sich der Energieverbrauchskennwert für Endenergie des Gebäudes.


Neu im GEG ist, dass der bisher rein datenbasierte Energieausweis künftig um eine Begehung oder eine Fotoanalyse erweitert wird. Die Fotoanalyse ist aber nur zulässig, wenn sie eine Beurteilung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes zulässt.


Des Weitern ist beim Verbrauchsausweis ebenso wie beim Bedarfsausweis die Nennung der Emmission von Treibhausgasen verpflichtend.


Weiterführende Links (Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat)


Ab wann gelten die neuen Regeln nach GEG zur Erstellung des Energieausweises?

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Die Übergangsregelung, wonach Energieausweise für Wohngebäude noch nach der EnEV 2014 erstellt werden dürfen, endet am 31. April 2021. Danach dürfen neue Energieausweise nur noch nach den Regen des neuen GEG erstellt werden. 




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