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Finanzinformationen


Finanz- und Rechtsinformationen für den Kauf einer Immobilie in Spanien


Alle Immobilien in Spanien werden wie in Deutschland im Grundbuch eingetragen. 


Anfangskosten

Neben dem Preis der Immobilie selbst muss der Käufer folgende Steuern zahlen:
  • 10 % Mehrwertsteuer (IVA - impuesto sobre el valor añadido) des Immobilienwerts bei Kauf einer Immobilie.
  • 1,5 % Beurkundungssteuer (AJD - impuesto sobre actos jurídicos documentados") des angegebenen Werts in der Eigentumsurkunde.
  • Bodenwertzuwachssteuer (plusvalía), Die Höhe berechnet sich an Hand der Wertsteigerung des Grundstücks.
  • Grundbuchamt (Registro de la Propiedad)  Die Gebühr für die Eintragung der neuen Urkunde auf Ihren Namen beträgt ca. 450 €.  
  • Notariatsgebühren (escritura pública) Die Höhe dieser Gebühren hängt von dem in der Urkunde angegebenen Preis ab. 
Insgesamt sollten Sie zwischen 12% und 15% des Kaufpreises für Kosten veranschlagen. Beachten Sie aber, dass diese Kosten etwas höher ausfallen können, wenn Sie eine Hypothek aufnehmen.

Jährliche Kosten

Es gibt drei jährlich zu entrichtende Steuern:
  • Grundsteuer (IBI -contribución) mit kommunalen Steuersätzen. Bei Wiederverkaufsimmobilien ist der Voreigentümer verpflichtet, Ihnen Kopien der Zahlungsnachweise für diese Steuer auszuhändigen.
  • Vermögenssteuer (impuesto sobre el patrimonio) Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Werts Ihrer Vermögensgegenstände.
  • Einkommenssteuer (impuesto sobre la renta) für Immobilieneigentümer (nicht in Spanien ansässige Ausländer) Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Steuerwerts der Immobilie.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage gekauft haben, werden auch jährliche Gemeinschaftskosten (gastos de comunidad) fällig, d.h. die Kosten für die Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche und -einrichtungen wie Swimmingpool, Garten usw.

Einfuhr von persönlichem Besitz

Bürger der Europäischen Union sind von allen Einfuhrzöllen auf Hausrat befreit.

Nicht-EU-Bürgern, die nach Spanien kommen, um in Spanien ihren offiziellen Wohnsitz zu nehmen, räumt die spanische Regierung das einmalige Recht ein, ihren Hausrat und persönlichen Besitz zollfrei einzuführen.

Touristenstatus oder Anmelden 

Ausländer können sich als Touristen bis zu 90 Tage legal in Spanien aufhalten. Jeder, der sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, gilt jedoch als Steuerinländer (d.h. steuerlich gesehen als Ansässiger) und muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern nicht die Befreiung von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht auf ihn anwendbar ist. Die Anforderungen und Befreiungen für Bürger von EU-Mitgliedstaaten ändern sich ständig, um den Prozess zu vereinfachen.

Versicherungen

Eine Feuerversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Hypothek aufgenommen wird. Zum Schutz Ihres Hauses und Hausrats kann eine umfassende Haushaltsversicherung abgeschlossen werden. Sie sollten aber auf jeden Fall sorgfältig das Kleingedruckte lesen, damit Sie genau wissen, was durch die Versicherung abgedeckt ist. Als Sicherheit für die Hypothekenzahlungen im Todesfall kann eine Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Steuervorteile für Immobilieneigentümer

Die Einkommenssteuer für Immobilieneigentümer ist eine jährliche Steuer auf den Steuerwert der Immobilie und beträgt 0,5% des Katasterwerts (Grundbuchwert).

Die Vermögenssteuer gilt für jedes Vermögen in Spanien und beträgt 0,2% des Urkundenwerts eines Hauses. Für Ansässige sind die ersten € 150.000 des Vermögenswertes steuerfrei, bei gemeinsamem Eigentum gilt dies für jeden Partner. Diese beiden Steuern sind jährlich zu zahlen, solange Sie Eigentümer sind.

Nichtansässige haben keinen Anspruch auf den Freibetrag, sondern müssen jedes Jahr 0,7% des Katasterwerts bezahlen.

Sollten Sie die Immobilie verkaufen, wird auf den Gewinn den Sie erzielen, Kapitalertragssteuer erhoben. Der Steuersatz beträgt 18% sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige, denen die Immobilie mehr als ein Jahr gehört hat. Ein weiterer Vorteil für Ansässige ist, dass Sie, wenn Sie über 65 Jahre alt sind und mindestens drei Jahre als Ansässiger in Ihrem Eigenheim gewohnt haben, vollständig von der Kapitalertragssteuer befreit sind.

Steuerliche Auswirkungen

Wenn Sie sich in einem Kalenderjahr länger als 183 Tage in Spanien aufhalten, sind Sie dort dem Gesetz nach auch einkommenssteuerpflichtig und zwar unabhängig davon, ob dort Ihr Wohnsitz angemeldet ist oder nicht. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, wird dort für Ihre Einkünfte aus aller Welt Einkommensteuer fällig. Durch internationale Abkommen wird jedoch eine Doppelbesteuerung verhindert.

Testament

Es ist überraschend, wie wenig Menschen ein Testament errichtet haben, um über ihr Vermögen im Todesfall zu verfügen. Gerade wenn Sie Vermögen (z.B. Immobilien) in Spanien erwerben oder nach Spanien übertragen, empfehlen wir Ihnen, eine entsprechende Rechtsberatung einzuholen. Denn ohne spanischem Testament kann es zu internationalen Verwicklungen kommen. 

Zu den Angeboten

Diese zusammenfassenden Hinweise beruhen auf unserem Verständnis des aktuellen Immobilien- und Finanzrechts in Spanien und sind weder erschöpfend noch verbindlich. Im Zweifelsfall sollte fachlicher Rat in Anspruch genommen werden. Immobilien Swetlana Schindler  haftet nicht für etwaige Irrtümer oder Auslassungen. 
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